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Triage: Schwere Entscheidungen in der Pflege

Kongress Pflege 2021 von Springer Pflege vom 28. Januar bis 19. Februar 2021: Rechtliche Besonderheiten in Pandemie-Zeiten | Menschenleben bewerten? Gut begründete Kriterien stehen für eine Triage zur Verfügung | Über 6.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgen die insgesamt 17 Live-Webinare

Berlin, 10. Februar 2021 

Logo Kongress Pflege 2021 © Springer Medizin Verlag GmbH

Dürfen an Covid-19 erkrankte Pflegefachkräfte Patienten versorgen? Welche schwerkranken Patienten bekommen eine intensivmedizinische Behandlung und welche nicht? „Die jetzige Pandemie-Situation bedeutet juristisch gesehen einen rechtfertigenden oder sogar übergesetzlich entschuldigenden Notstand. Da ist es erlaubt, solche Fragen zu stellen und Rechtsgüter – im Zweifelsfall Leben gegen Leben – gegeneinander abzuwägen“, erläutert Dr. Tobias Weimer, Fachanwalt für Medizinrecht in Bochum. Über rechtliche Besonderheiten in pandemischer Lage wird Weimer am 11. Februar in einem Live-Webinar im Rahmen des Kongresses Pflege 2021 berichten. Noch bis zum 19. Februar läuft der Kongress von Springer Pflege, an dessen 17 Webinaren rund 6.000 Pflegefachkräfte, Pflegemanagerinnen und Pflegemanager sowie weitere 100 Experten für Pflegerecht teilnehmen.   

In Portugal oder Südafrika zum Beispiel ist es traurige Realität: Die Krankenhäuser müssen eine Auswahl treffen, welche schwerkranken Covid-19-Patienten auf der Intensivstation behandelt werden und welche nicht. „Bei einer solchen Triage stehen sich Behandlungspflicht, Erfolgsaussichten intensivmedizinischer Therapie und Ressourcenknappheit gegenüber“, so Weimer. Der Begriff 'Triage' kommt aus dem Französischen und bedeutet Auswahl oder Sichtung. Im Fall, dass keine intensivmedizinischen Ressourcen zur Verfügung stehen, weder im eigenen Haus noch regional, werden Patienten mit geringen Überlebensaussichten, nicht intensivmedizinisch behandelt – mit dem Ziel, möglichst viele Menschenleben zu retten. Für diese Entscheidung stehen im Rahmen einer S1-Leitlinie, verfasst von sieben Fachgesellschaften, transparente, medizinisch und ethisch gut begründete Kriterien zur Verfügung. „Es ist für die Häuser wichtig, sich an diesen Standard zu halten, um das Gesundheitspersonal zu entlasten und juristisch auf der sicheren Seite zu stehen“, betont der Anwalt. Und er ergänzt: „Um ein Organisationsverschulden zu vermeiden, kann ich den Unternehmen nur dringend raten, sich an die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und an die Vorgaben der Fachgesellschaften zu halten und sich immer auf den neuesten Stand zu bringen.“

Weitere rechtliche Fragen in der Pflege wurden und werden in den Webinaren der Juristischen Fachveranstaltung vertieft, die im Rahmen des Kongresses als 26. Pflege-Recht-Tag stattfindet. So endet der Kongress am 19. Februar mit einer Veranstaltung über zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen, nachdem das Bundessozialgericht dazu neue Urteile erlassen hat.
Kongressorganisation und Anmeldung für die kostenlose Live-Webinare rund um die Pflege und zusätzlichen kostenpflichtigen juristischen Fachveranstaltungen:

Kongressorganisation: Andrea Tauchert | Springer Medizin Verlag GmbH | tel +49 30 82787-5510.

Springer Pflege ist Anbieter qualitativ hochwertiger Fachinformationen und Services für alle Akteure der Pflege im deutschsprachigen Gesundheitswesen – von der professionellen Pflege bis hin zu pflegenden Angehörigen. Die Angebotspalette umfasst dabei verschiedenste Printprodukte, den Bereich Fort- und Weiterbildung, den Bereich Kongresse und Fachveranstaltungen, sowie umfangreiche Online-Services. Die Verlagsprodukte zeichnen sich durch exzellente Vernetzung zu Berufsverbänden, Herausgebern und Fachautoren aus. Springer Pflege ist ein Bereich des Springer Medizin Verlags und ist damit Teil der Fachverlagsgruppe Springer Nature.

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Uschi Kidane | Springer Nature | Communications | tel +49 6221 487 8166 | uschi.kidane@springer.com

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