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Zeitschrift für Didaktik der Naturwissenschaften - Call for Proposals

Call for Proposals

Jährliches ZfDN-Supplement

Frist

Jährlich 31. August

Beschreibung

Ein Supplement bündelt mindestens fünf Beiträge zu einem ausgewählten Schwerpunkt und wird von bis zu drei Gasteditor*innen, die Expert*innen im entsprechenden Bereich sind, beantragt und begleitet. Supplemente werden einmal im Jahr aufgelegt, sie ergänzen bzw. erweitern die in der ZfDN regulär erscheinenden Publikationen. Die Gasteditor*innen haben bereits in der ZfDN und in vergleichbaren Zeitschriften publiziert und Gutachten für die ZfDN erstellt. Für die Beantragung eines Supplements reichen die Gasteditor*innen bei den geschäftsführenden Herausgeber*innen ein Konzeptpapier ein, das neben der Rahmung des Heftes Informationen über die geplanten Beiträge (Abstracts, Autor*innen) sowie biographische Informationen der Gasteditor*innen enthält (s. u.). Ob ein Supplement zur Annahme in Frage kommt, entscheidet der Herausgeberkreis der ZfDN auf der Basis der ZfDN-Qualitätskriterien. Wenn mehrere Supplemente in einem Jahr für die Annahme in Frage kommen, wählt der Herausgeberkreis der ZfDN einen Schwerpunkt aus. Konzeptpapiere für Supplemente, die in einem Jahr nicht berücksichtigt werden, können ggf. in den Folgejahren erneut eingereicht werden, sofern der Schwerpunkt und die geplanten Beiträge weiterhin aktuell sind.

Wird das Supplement nach Prüfung des eingereichten Konzeptpapiers durch den Herausgeberkreis grundsätzlich angenommen, koordinieren die Gasteditor*innen die gebündelte Einreichung aller Manuskripte in einem Zeitfenster von maximal sechs Monaten nach Mitteilung der positiven Entscheidung durch den Herausgeberkreis. Die Gasteditor*innen sichten alle Beiträge im Vorfeld der Einreichung und prüfen die Passung zum geplanten Supplement. Diese Sichtung kann die Überarbeitung einzelner Manuskripte zur Folge haben. Die Gasteditor*innen geben alle Manuskripte für das geplante Supplement frei für die Einreichung über den Editorial Manager der ZfDN.

Prinzipiell gelten für Begutachtungsprozesse von Manuskripten für Supplemente dieselben Regeln wie für Voll- und Kurzbeiträge. Jeder Beitrag durchläuft das übliche Begutachtungsverfahren zur Sicherstellung einheitlicher Qualitätsstandards für alle in der ZfDN erscheinenden Beiträge. Der gesamte Begutachtungsvorgang wird durch ein Mitglied des Herausgeberkreises betreut, das sich mit den Gasteditor*innen bei der Wahl von Gutachter*innen, soweit möglich, abstimmt.

Konzeptpapier

Die Gasteditor*innen reichen bis zum 31. August des laufenden Jahres ein Konzeptpapier für das geplante Supplement, das im Folgejahr erscheinen soll, bei den geschäftsführenden Herausgeber*innen der ZfDN ein. Das Konzeptpapier enthält folgende Angaben:

  • Titel des Supplements
  • Namen der Gasteditor*innen (nicht mehr als drei) mit Kurzlebenslauf und Angaben zu zentralen Publikations- sowie Begutachtungserfahrungen
  • Eine von den Gasteditor*innen verfasste Einordnung des Schwerpunktes sowie Zusammenfassung der Ausrichtung des Heftes (ca. 3000 Zeichen), die Bedeutung des Themas für das Forschungsfeld und der Beitrag des Supplementes sollen in der Darstellung deutlich werden, die Einordnung soll für das Supplement nach dessen Annahme zu einem einführenden Beitrag (Editorial) ausgebaut werden
  • Auflistung der geplanten Beiträge (minimal fünf) mit Zusammenfassungen (jeweils ca. 1500 Zeichen) und Angabe der Autor*innen sowie ihrer Affiliation, mit Ausnahme des Editorials sollen alle Autor*innen nur auf jeweils einem Beitrag vertreten sein, um eine hinreichende Breite unterschiedlicher Forschungsausrichtungen auch in den Autorenschaften sichtbar abzubilden
  • Vorschlag einer angemessenen Anzahl potenzieller Gutachter*innen, die bereits durch die Gasteditor*innen angefragt wurden


Die Gasteditor*innen erhalten innerhalb von sechs Wochen nach dem Stichtag eine grundsätzliche Annahme des Supplements, eine Aufforderung zur Überarbeitung und Wiedereinreichung oder eine Ablehnung.


Die Beiträge werden spätestens sechs Monate nach der Annahme des Konzeptpapiers über das ZfDN Portal eingereicht. Um die Zuordnung der Beiträge zum Supplement zu gewährleisten sollten diese mit einem entsprechend Begleitschreiben versehen werden.

Anschließend durchlaufen alle Beiträge das Standard-Begutachtungsverfahren der ZfDN. Für die Sicherstellung des fristgerechten Ablaufs bei Einreichung und Überarbeitung sind die Gasteditor*innen zuständig.

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