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Subsidiaritätsgrundsatz und Tatsachenfeststellung unter der Europäischen Menschenrechtskonvention

Analyse der Rechtsprechung zu Art. 3 EMRK

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  • Open Access
  • © 2019

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Overview

  • Ausführliche Darstellung der Bedeutung der Tatsachenfeststellung unter der Europäischen Menschenrechtskonvention
  • Detaillierte Übersicht der verschiedenen Dimensionen des konventionsrechtlichen Subsidiaritätsgrundsatzes
  • Umfassende Untersuchung der Rechtsprechung zur Tatsachenfeststellung in Fällen zu Artikel 3, Verbot der Folter, der Europäischen Menschenrechtskonvention

Part of the book series: Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht (BEITRÄGE, volume 283)

  • 20k Accesses

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About this book

Dieses Buch ist eine Open-Access-Publikation unter einer CC BY 4.0 Lizenz. 



Subsidiarität ist zu einem Schlüsselbegriff des Diskurses um die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) geworden. Neben seiner vielbeachteten materiell-rechtlichen Funktion kommt dem Begriff auch eine verfahrensrechtliche Tragweite zu. Das vorliegende Buch widmet sich dieser prozessualen Dimension des Subsidiaritätsprinzips und beleuchtet das Verhältnis von nationalen Gerichten und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Blick auf die Tatsachenfeststellung. Konkret geht es einerseits um die Frage, wie der EGMR mit Tatsachen umgehen soll, die erst nach Abschluss des nationalen Verfahrens entstanden sind oder vor dem EGMR neu vorgebracht werden (echte und unechte Noven). Anderseits ist aufzuzeigen, ob und unter welchen Umständen der EGMR von den Tatsachenfeststellungen der nationalen Gerichte abweichen darf.




Reviews

“... Die vorliegende Dissertation bietet wertvolle Einblicke in die Handhabung sowohl des Subsidiaritätsprinzips als auch der Tatsachenfeststellung durch die Gerichte der Konventionsstaaten und den EGMR und zeigt auf, welch große Bedeutung einem subsidiaritätsorientierten europäischen Menschenrechtsschutz zukommt.” (Eduard Christian Schöpfer, in: NLMR Newsletter Menschenrechte, Heft 2, 2020)

Authors and Affiliations

  • Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Zürich, Zürich, Switzerland

    Arthur Brunner

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