Overview
- Authors:
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Gerhard Igl
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Monika Jachmann
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Eberhard Eichenhofer
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Table of contents (14 chapters)
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Gebrauchsanweisung für diesen Ratgeber
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- Gerhard Igl, Monika Jachmann, Eberhard Eichenhofer
Pages 21-21
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Wegweiser: Standardsituationen im Ehrenamt und im bürgerschaftlichen Engagement
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- Gerhard Igl, Monika Jachmann, Eberhard Eichenhofer
Pages 23-26
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Allgemeines — Begriffe — Zahlen — Funktionen
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- Gerhard Igl, Monika Jachmann, Eberhard Eichenhofer
Pages 29-31
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- Gerhard Igl, Monika Jachmann, Eberhard Eichenhofer
Pages 32-39
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- Gerhard Igl, Monika Jachmann, Eberhard Eichenhofer
Pages 40-42
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Die einzelnen Rechtsgebiete
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- Gerhard Igl, Monika Jachmann, Eberhard Eichenhofer
Pages 45-160
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- Gerhard Igl, Monika Jachmann, Eberhard Eichenhofer
Pages 161-224
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- Gerhard Igl, Monika Jachmann, Eberhard Eichenhofer
Pages 225-237
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- Gerhard Igl, Monika Jachmann, Eberhard Eichenhofer
Pages 238-277
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- Gerhard Igl, Monika Jachmann, Eberhard Eichenhofer
Pages 278-282
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- Gerhard Igl, Monika Jachmann, Eberhard Eichenhofer
Pages 283-291
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- Gerhard Igl, Monika Jachmann, Eberhard Eichenhofer
Pages 292-298
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- Gerhard Igl, Monika Jachmann, Eberhard Eichenhofer
Pages 299-310
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- Gerhard Igl, Monika Jachmann, Eberhard Eichenhofer
Pages 311-316
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Back Matter
Pages 317-338
About this book
Wer sich bürgerschaftlich oder - was nur eine andere Bezeichnung ist - "ehrenamtlich" engagiert, weiß meist nicht, welche Rechte oder Pflichten damit verbunden sind. Wer sich bürgerschaftlich engagiert, möchte freiwillig für das Gemeinwohl oder den Näch sten aktiv werden. An sich selbst denkt der so Aktive zuletzt. Tat sächlich steht das bürgerschaftliche Engagement jedoch nicht in einem rechtsfreien Raum. Deutschland hat eine umfassende und alle Lebensbereiche um- und erfassende Rechtsordnung. Deshalb bestehen auch Grundregeln für das bürgerschaftliche Engagement. Die Engagierten empfinden das Recht häufig als störend, ja als bü rokratische Fessel, die ihre private Initiative hemmt. Diese Kritik ist zwar berechtigt. Allerdings muss die andere Seite der Medaille gesehen werden: Wer das Recht kennt und es zu nutzen weiß, kann durch dieses Hilfe erhalten -ja mehr: nur wer sich auch der recht lichen Stellung seines Handeins bewusst ist, vermag die Möglich keiten bürgerschaftlichen Engagements voll auszuschöpfen. Die Rechtsordnung hat das bürgerschaftliche Engagement nicht als eigenes Handlungsfeld erfasst. Es gibt namentlich kein Gesetz buch, das ähnlich dem Bürgerlichen Gesetzbuch umfassend Vor schriften enthielte, die das bürgerschaftliche Engagement regeln.
About the authors
Dr. Gerhard Igl, Professor an der juristischen Fakultät, Universität Kiel;
Dr. Monika Jachmann, Professorin an der juristischen Fakultät, Universität Hamburg; Dr. Eberhard Eichenhofer, Professor an der juristischen Fakultät, Universität Jena.