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Keine ‚gleichberechtigte Gerechtigkeit‘ für Leichtathletinnen

Sportlerinnen müssen durch verbesserte Verfahren effizienter vor Medienrummel über Geschlechtstests geschützt werden

New York | Heidelberg, 4 August 2014

Die spanische Hürdenläuferin María José Martínez-Patiño wurde in den 1980ern Opfer eines weltweiten Medienrummels, als sie sich einem unwissenschaftlichen Geschlechtstest unterziehen musste. Nun ist sie Koautorin einer Studie, die die aktuellen Verfahren zur Geschlechtsüberprüfung in der Leichtathletik unter die Lupe nimmt. Mit diesen Verfahren sollten ursprünglich Männer identifiziert werden, die sich bei ausschließlich Frauen vorbehaltenen Wettkämpfen als Frauen ausgaben. Für den Erstautor Nathan Ha von der University of California Los Angeles sind Privatsphäre und Diskretion die vorrangigen Themen, um Athleten vor unnötigen Peinlichkeiten zu bewahren. Der Beitrag erscheint in der Springer-Zeitschrift Archives of Sexual Behavior.

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) und der Weltleichtathletikverband bedienen sich seit 1966 verschiedener Tests zur Geschlechtsüberprüfung – von entwürdigenden körperlichen Untersuchungen weiblicher Athleten bis hin zu wissenschaftlich und ethisch fragwürdigen Gentests zum Nachweis männlicher oder weiblicher Chromosomen.

Derartige Methoden haben unter betroffenen Sportlerinnen Gefühle von Demütigung und Ungerechtigkeit ausgelöst. Dies gilt insbesondere für Athletinnen, die angeborene Störungen haben, die mit dem Fachbegriff Intersexualität beschrieben werden. Dabei kommt es zu untypischen Entwicklungen der Chromosomen, der Keimdrüsen, der Geschlechtsorgane oder der allgemeinen äußeren geschlechtlichen Erscheinung. Patiño zum Beispiel leidet an einer kompletten Androgenresistenz. Das heißt, sie ist genetisch betrachtet ein Mann, körperlich und äußerlich jedoch eine Frau. Sie wurde 1985 von der Universiade in Kobe ausgeschlossen, nachdem ein Gentest ergeben hatte, dass sie XY, also männliche, Chromosomen, hatte. Das Testergebnis sickerte später an die Presse durch. Patiño sagte, dass sie sich durch den darauf folgenden „nahezu unerträglichen“ Medienrummel wie ein Vergewaltigungsopfer vorgekommen sei. Sie focht die Entscheidung offiziell an.

Seit 1999 wird eine medizinische Untersuchung des Geschlechts eines Sportlers nur noch dann vorgenommen, wenn es sogenannte begründete Verdachtsmomente zum Geschlecht einer Person gibt. Auch dies kann immer noch peinlich sein. So geriet beispielsweise die südafrikanische Athletin Caster Semenya 2009 in einen fürchterlichen Medienrummel. Trotz Diskretionsgebot des Weltleichtathletikverbands war von offizieller Seite durchgesickert, dass es bei ihr einen Geschlechtstest gegeben hatte. Mit den Hyperandrogenismus-Richtlinien von 2011 versuchte man, die Situation zu klären: Für Frauenwettkämpfe wurden den Athletinnen hormonelle Obergrenzen gesetzt.

Ha und seine Kollegen sind der Ansicht, dass diese Regelung weiter verbessert werden muss, um allen Sportlern wirklich gerecht zu werden. Faire administrative - und Auswahlkriterien für Sportler und Sportlerinnen müssen ebenso angepasst und erarbeitet werden wie Regelungen für transsexuelle Athleten und Sportler, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen haben. Im Interesse der Wahrung der Privatsphäre muss ganz klar geregelt sein, welche Funktionäre von den Tests in Kenntnis gesetzt werden müssen und die widerrechtliche Weitergabe solcher Informationen muss geahndet werden. Eine Aufklärung vor Einwilligung muss Voraussetzung sein und eine neutrale Ombudsperson könnte den Athleten helfen, fundierte Entscheidungen während des Prozesses zu treffen. Psychologische Beratung ist besonders wichtig, wenn sich herausgestellt hat, dass ein Sportler von den Wettkämpfen ausgeschlossen werden muss.

„Das Internationale Olympische Komitee sollte die Hyperandrogenismus- Richtlinien in naher und fernerer Zukunft sorgfältig im Auge behalten und gegebenenfalls überarbeiten.“

Quelle: Ha, N.Q. et al. (2014). Hurdling Over Sex? Sport, Science, and Equity. Archives of Sexual Behavior. DOI 10.1007/s10508-014-0332-0

Further Information

Informationen zu Archives of Sexual Behavior

www.springer.com/journal/10508

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