Overview
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Günther Winkler
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Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Wien, Austria
- Poker ein Glückspiel oder Geschicklichkeitsspiel?
- Frei gewerbliche Pokerspielsalons und das Glücksspielmonopol
- Die österreichische Glücksspielgesetzgebung im Spiegel der Verfassung
- Vom Rechtsstaat zum bürokratischen Gesetzgebungsstaat
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Table of contents (9 chapters)
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Front Matter
Pages I-XXIV
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Back Matter
Pages 363-378
About this book
Diese Studie hat zum Ziel, Sinn und Zweck der vom Gesetzgeber beschlossenen Gesetzesänderungen des GSpG 1989 aus dem Jahr 2010 aufzudecken, ihre rechtstaatliche Eignung und Tragweite auszuloten und auf ihre formelle und materielle Vereinbarkeit mit den Grundprinzipien der Verfassung zu überprüfen. Im Hinblick auf die Eigenarten der Glücksspiele, gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungsgründen für das Finanzmonopol des Staates, und im Hinblick auf die ordnungs- und sicherheitspolitischen Anforderungen des Staates und der EU wird auch noch die Frage geprüft, ob für die Unterwerfung der traditionellen Kartenspiele des Poker unter das wettbewerbsfeindliche Konzessionssystem des Finanzmonopols des Staates unmittelbar kraft Gesetzes, und für die damit angestrebte Beendigung der bisher geltenden Regelungen für freie Pokerspiele in frei gewerblichen Unternehmen von Kartenspielsalons (Pokerspielsalons) gemäß den Bestimmungsgründen der Kompetenztatbestände für die Angelegenheiten des Gewerbes und für das Zivilrechtswesen der verfassungsrechtlich richtige und einzig gangbare Weg ist.
Reviews
"Vordergründig geht es um Poker - tatsächlich aber übt Günther Winkler, Vorstand des Wiener Instituts für Staats- und Verwaltungsrecht, Grundsatzkritik an immer unverständlicher werdenden Gesetzen, am Hinwegsetzen über zentrale Grundfesten der Verfassung und des EU-Rechts (Gleichheitsgrundsatz, Erwerbsfreiheit)." Salzburger Nachrichten, 02.11.2011
Authors and Affiliations
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Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Wien, Austria
Günther Winkler
About the author
Univ.-Prof. Dr. Günther Winkler (15. Januar 1929, Unterhaus/Baldramsdorf, Kärnten) Dr. iur. Dr. h.c. phil. et iur., Senator h.c. der Universität Wien, Fürstlicher Justizrat (Liechtenstein), habilitiert aus Verwaltungsrecht an den Universitäten Innsbruck (1955) und Wien (1956), von 1959 bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1997 Professor der gesamten Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Wien, von 2001 bis 2007 Richter am Schlichtungs- und Schiedsgerichtshof in der OSZE – KSZE und von 2007 bis 2013 wieder bestellter Richter und Mitglied des Präsidiums.