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Grundlagen und Grenzen des Folterverbotes in verschiedenen Rechtskreisen

Eine Analyse anhand der deutschen, israelischen und pakistanischen Rechtsvorschriften vor dem Hintergrund des jeweiligen historisch-kulturell bedingten Verständnisses der Menschenwürde

  • Book
  • © 2009

Overview

  • Umfassende Darstellung des hochaktuellen Folterverbots auf den Ebenen des Völkerrechts, des internationalen deutschen Rechts, des israelischen sowie des pakistanischen Rechts
  • Beitrag zur aktuellen Menschenwürdediskussion unter Würdigung verschiedener Rechtskreise
  • Includes supplementary material: sn.pub/extras

Part of the book series: Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht (BEITRÄGE, volume 200)

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About this book

Das absolute Verbot der Folter, wesentlicher Bestandteil der großen internationalen Menschenrechtsverträge des 20. Jahrhunderts, ist in jüngster Zeit in die Diskussion geraten. Die vorliegende Arbeit untersucht die Reichweite des Folterverbotes zunächst auf der Ebene des Völkerrechts und sodann in verschiedenen Rechtskreisen am Beispiel der deutschen, israelischen und pakistanischen Rechtsvorschriften. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei der Frage nach der Zulässigkeit von Folter zum Zwecke der Gefahrenabwehr gewidmet. Es werden im Rahmen dieser Untersuchung neben der Darstellung der Rechtslage insbesondere auch die Auswirkungen des jeweiligen historisch-kulturell bedingten Verständnisses der Menschenwürde auf das Folterverbot analysiert.

Reviews

Aus den Rezensionen:

"Die vorliegende Studie stellt das Folterverbot im Lichte eines historisch-gewachsenen Prozesses, ausgehend von unterschiedlichen Rechtskreisen, dar. Nach einem Überblick über das Folterverbot im Völkerrecht, das bekanntermaßen absolute Geltung hat, stellt die Autorin dessen Entwicklung im Lauf der Geschichte dar. ... Die vorliegende - hervorragend recherchierte - Untersuchung gewährt wertvolle Einblicke in das Menschenrechtsverständnis unterschiedlicher Rechtskreise bzw. Kulturen." (Schöpfer, in: Newsletter Menschenrechte Österreichisches Instut für Menschenrechte, 6/July/2009, Issue 3, S.186)

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